2006.06.12 - Versicherung Kaufpreis nennen
Ein Fahrzeughalter, der seiner Versicherung bei einem Autodiebstahl statt des tatsächlich gezahlten Kaufpreises den Listenpreis angibt, verliert den Versicherungsschutz.
Die Versicherung wurde von ihrer Leistung befreit, da sie von einer vorsätzlichen Täuschung ausgehen durfte.
(OLG Saarbrücken - Az.: 5 U 306/05-31)
(csn-ab)
