2006.06.16 - Eigenheimzulage ist Einkommen
Sozialhilfeempfänger müssen sich ausgezahlte Eigenheimzulage als Einkommen anrechnen lassen, welches dann bedarfsmindernd ist.
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschied, dass Sozialleistung immer nachrangig gewährt wird, so dass vorhandenes Einkommen stest vorrangig eingesetzt werden muss.
(Az L 3 ER 50/06 SO)
(csn-ab)
