2006.06.16 - Eigenheimzulage ist Einkommen

Sozialhilfeempfänger müssen sich ausgezahlte Eigenheimzulage als Einkommen anrechnen lassen, welches dann bedarfsmindernd ist.

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschied, dass Sozialleistung immer nachrangig gewährt wird, so dass vorhandenes Einkommen stest vorrangig eingesetzt werden muss.

(Az L 3 ER 50/06 SO)

(csn-ab)

2006.06.12 - Versicherung Kaufpreis nennen
2006.06.16 - Fluggesellschaft haftet