2006.06.16 - nicht schudig bei Auffahrunfall
Nicht immer ist er auffahrende bei einem Autounfall schuldig. Das OLG Frankfurt sprach in einem Fall den Fahrer eines voran fahrenden Fahrzeuges schuldig.
Die Ampel war an einer Kreizung auf Grün gesprungen, doch der Fahrer bremste nach Anfahren ab, da sich von gegenüber eine Strßenbahn näherte. Die Straßenbahn hielt jedoch auf der gegenüberliegenden Seite an einer Haltestelle.
(OLG Frankfurt, Az 3 220/05 U, 02.03.2006)
(csn-ab)
