2006.07.15 - Bei Arbeitslosigkeit weiter zahlen
Arbeitslosigkeit führt laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz nicht ohne weiteres zu geringeren Unterhaltszahlungen.
Wer arbeitslos sei, müsse sich intensiv um einen Job bemühen. Tue der Betroffene das nicht, müsse er unterhaltsrechtlich so behandelt werden, als habe er eine Beschäftigung gefunden.
Das Gericht lehnte damit den Antrag eines Mannes ab. Der Erwerbslose wollte eine Herabsetzung seiner Unterhaltszahlungen erreichen.
(Az: 7 WF 107/06)
(csn-ab)
