2006.08.01 - Privatpost rechtfertigt Kündigung
Das Versenden von privater Briefpost auf Firmenkosten rechtfertigt die fristlose Kündigung.
Dabei ist es unerheblich, wie hoch der Schden für die Firma sei. Das entschied das Arbeitsgericht Frankfurt.
Az.: 22 Ca 966/06
(csn-ab)
