2006.10.04 - keine unverbindlichen Fristen
Eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach in einem Katalog aufgeführte Lieferfristen grundsätzlich unverbindlich sind, ist unwirksam.
Nach Überzeugung des OLG Frankfurts stellt eine solche Klausel eine unangemessene Benachteiligung der Kunden dar. Damit war eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Internetverkäufers ungültig.
(OLG Frankfurt, Az.: 1 U 127/05)
(csn-ab)
