2007.01.01 - firmenrechtliche Angaben in E-Mails

Das am 15. November 2006 verkündete Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) macht ab dem 1. Januar 2007 die Kennzeichnung von Geschäftsbriefen deutscher Gesellschaften mit den firmenrechtlichen Angaben (z. B. Vorstandszeile, Geschäftsführer) unabhängig von der Form des Schreibens verbindlich.

Dies bedeutet, dass zukünftig alle Firmen und Gewerbebetriebe in Deutschland die bereits für alle schriftlichen Geschäftsbriefe vorgeschriebenen Angaben (Firma, Sitz, Registergericht und die Nummer der Handelsregistereintragung ihrer Gesellschaft) jetzt auch auf E-Mails verwenden müssen. Erweiterte Angaben können - abhängig von der Gesellschaftsform - erforderlich sein. Ein Verstoß gegen die Hinzufügung der firmenrechtlichen Angaben kann zur Anordnung von Zwangsgeldern führen.

Des Weiteren wird ab 1. Januar 2007 auch die WEEE-Reg.-Nr. der jeweiligen deutschen Gesellschaft in der E-Mail-Signatur ergänzt (Registriernummer gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz).

Für die Integration der oben genannten Angaben kann die E-Mail Standardsignatur (Autosignatur) in Outlook manuell ergänzt werden.
Die gültigen Angaben können aus dem aktuellen Geschäftsbriefen Ihrer jeweiligen Gesellschaft entnommen werden.

Diese Regelung gilt auch für externe Mitarbeiter, die eine externe E- Mailadresse benutzen (Beispiel: vorname.name@gmx.de) sowie für Funktionspostfächer, die nicht namentlich auf Mitarbeiter bezogen sind (Beispiel: kundenservice@firma.de).

(csn-ab)

2006.02.27 - Überschuldung von Familien