2007.04.18 - Nötigung beim Drängeln
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, dass das drängelnde Auffahren auch im Stadtverkehr als Nötigung angesehen werden kann und somit strafbar wäre.
Unterstützt werde eine Nötigung gar bei gleichzeitigem Betätigen von Hupe und Lichthupe.
Az.:2 BvR 932/06
(csn-ab)
