2008.10.06 - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde
Auf die von Rechtsanwalt Georg Rixe, Bielefeld, vertretene Verfassungsbeschwerde eines Kindesvaters hat das BVerfG mit Beschluss vom 27.06.2008 - 1 BvR 311/08 entschieden, dass der Wille eines elfjährigen Kindes, das sich seit längerer Zeit für einen Wechsel zum Vater ausgesprochen hatte, als Ausdruck seiner Bindungen und seines Selbstbestimmungsrechts zu berücksichtigen ist. Das OLG hatte den Kindeswillen ohne ausreichende Sachverhaltsfeststellung nur als Äußerung der Unzufriedenheit des Kindes über seine Situation gedeutet und einen Wechsel zum Kindesvater - entgegen der vorinstanzlichen Entscheidung des Amtsgerichtes - abgelehnt.
Download der Entscheidung des BVerfG vom 27.06.2008 - 1 BvR 311/08 - neutralisierte Fassung (externer Webserver www.baltesundrixe.de).
Nach Zurückverweisung des Verfahrens an das OLG hat dieses im September 2008 einen Wechsel des Kindes zum Vater für erforderlich gehalten. Die Eltern haben auf dieser Grundlage ein gemeinsames Sorgerecht mit einem Lebensmittelpunkt des Kindes beim Vater ab Oktober 2008 vereinbart.
(06.10.2008 - csn ab)
