2006.02.26 - Schiedsrichter bei Bankärger

Die Zeitschrift "Verbraucher Konkret" weist darauf hin, dass Verbraucher bei Problemen oder Ärger mit Banken oder Sparkassen Schiedsstellen oder Ombudsmäner anrufen können.

Somit würde sich zunächst der Gang zu Rechtsanwälten oder gar zum Gericht erübrigen können.

Grundsätzlich können Beschwerden auch an die Bundesanstalt für Finanz-
und Dienstleistungsaufsicht gerichtet werden.

(csn-ab)

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