2006.07.15 - Reisezeit ist keine Dienstzeit
Dienstreisezeiten müssen nicht wie Arbeitszeiten vergütet werden. Mit diesem Urteil wies der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt die Klage eines wissenschaftlichen Angestellten zurück, der zu Dienstreisen ins Ausland musste.
Der Kläger hatte für das Jahr 2002 eine Gutschrift an Arbeitszeot von über150 Stunden verlangt. Die Richter dazu, bei Dienstreisen gelte nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am auswärtigen Geschäftsort als vergütungspflichtige Arbeitszeit.
(Az: BAG Erfurt - 9 AZR 519/05)
(csn-ab)
