2006.03.24 - überhöhte Arztrechnungen
Wer sich einer Schönheitsoperation unterzieht, kann bei hohen Arzthonoraren in bestimmten Fällen Geld zurückfordern.
Nach einem Urteil des BGH müssen sich Ärzte auch bei privaten Abrechnungen von ausschließlich kosmetischen Eingriffen an die Sätze der Gebührenordnung halten.
AZ: III ZR 223/05
(csn-ab)
