2006.03.24 - Wunsch nach Teilzeit

Arbeitgeber sind grundsätzlich dazu verpflichtet, den Wunsch eines Mitarbeiters auf Reduzierung der Arbeitszeit zu genehmigen.

Nur wenn betriebliche Gründe gegen eine Teilzeitbeschäftigung sprechen, kann
der Arbeitgeber dieses ablehnen.

LAG Rheinland-Pfalz, 9 Sa 787/04

(csn-ab)

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