2006.04.27 - Reisebüros müssen nicht informieren
Reisebüros haften nach einen Urteil des BGH nicht, wenn sie Kunden über den Passzwang bei einer bestimmten Pauschalreise nicht informieren.
Es sei nicht Aufgabe des Reisebüros, sondern allein die des Reiseveranstalters, dem Kunden diejenigen Informationen zu erteilen, die für die Abwicklung der ausgewählten Reise von Bedeutung seien. Dazu gehöre die Information über Pass- und Visumerfordernisse.
(AZ: X ZR 198/04)
(csn-ab)
