2006.05.17 - Ist ein Ehevertrag gültig?
Die Gültigkeit eines Ehevertrages kann nur im Rahmen einer Scheidung von einem Gericht überprüft und festgestellt werden. Für vorherige, präventive Feststellungen seien die Gerichte nicht zuständig, so das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt.
Der Senat verweigerte einer Ehefrau in der Trennungsphase und vor Einreichung der Scheidungsklage die Prozesskostenhilfe. Die Frau lebt von ihrem Mann getrennt, hat aber noch nicht die Scheidung beantragt. Sie wollte vorab gerichtlich festgestellt haben, dass ihr Ehevertrag nichtig sei.
(Az.: 5 WF 222/05)
(csn-ab)
