2006.01.15 - Abschreibungen auf Software

BMF vom 17. Oktober 2005 - IV B 2 - S 2172 - 34/05 -

Bilanzsteuerrechtliche Beurteilung von Aufwendungen zur Einführung eines betriebswirtschaftlichen Softwaresystems (ERP-Software)

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 17.10.2005 die steuerrechtliche Nutzungsdauer für Software auf generell 5 Jahre festgelegt.

Finanzverwaltungen werden im Rahmen von Betriebsprüfungen künftig keine Nutzungsdauer mehr von bis zu 10 Jahren durchsetzen können.

(csn-db)

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