2006.01.15 - Abschreibungen auf Software
BMF vom 17. Oktober 2005 - IV B 2 - S 2172 - 34/05 -
Bilanzsteuerrechtliche Beurteilung von Aufwendungen zur Einführung eines betriebswirtschaftlichen Softwaresystems (ERP-Software)
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 17.10.2005 die steuerrechtliche Nutzungsdauer für Software auf generell 5 Jahre festgelegt.
Finanzverwaltungen werden im Rahmen von Betriebsprüfungen künftig keine Nutzungsdauer mehr von bis zu 10 Jahren durchsetzen können.
(csn-db)
