2006.01.17 - Elternbesuche

Kontaktpflegeaufwendungen, Bundesfinanzhof Az. III R 55/05:

Ein anstehendes Urteil des Bundesfinanzhofes mag Elternteile interessieren, die sog. Besuchskosten aufbringen müssen, um mit ihren Kindern Kontakt zu haben.

Der BFH wird über folgende Fragen entscheiden:

Sind die notwendigen Aufwendungen, insbesondere Fahrtkosten, getrennt lebender Eltern für den Umgang mit dem bei dem anderen Elternteil lebenden Kind in gewissem Umfang als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG zu berücksichtigen (offen gelassen in III R 141/95, BFH/NV 2004, 1635)?

Abzug mit --,52 DM pro gefahrenem km oder nur in Höhe der Kosten öffentlicher Verkehrsmittel?

-- Zulassung durch FG --
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 23.6.2005 (10 K 1163/02)

Die Finanzämter müssen ähnliche Verfahren ruhen lassen und auf Entscheidungen des BFH warten, wenn entsprechende Verfahren dort anhängig sind.

Wichtig:
bei Bedarf und Einspruch ist auf das entsprechende Aktenzeichen zu verweisen.

(csn-db)



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