2006.01.22 - Schufa darf von Mahnbescheid wissen

Nach einem Entscheid des Oberlandesgerichtes (OLG) Saarbrücken darf eine Bank die Finanz-Auskunftei Schufa darüber informieren, wenn sie gegen einen Schuldner oder Bürgen einen Mahnbescheid beantragen muss.

Die Bank muss sich allerdings vergewissern, dass die Betroffenen zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig seien.

OLG Saarbrücken Az.: 8 UH 323/05-99

(csn-ab)

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