2006.01.22 - Spekulationssteuer ist rechtens
Geklagt wurde, da der ehrliche Steuerpflichtige mit der Abgabe von Spekulationssteuer benachteiligt sei.
Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied nun, dass diese Steuer verfassungsmäßig sei. Ausschlaggebend für den Beschluss war, dass Finanzämter numehr die Kontenabfragemöglichkeit besitzen.
Die Einkommenssteuerbescheide seit 1999 bleiben daraufhin gültig.
BFH, Az.: IX R 49/04
(csn-ab)
