2006.01.25 - Lappen weg beim Falschparken

Wer wiederholt falsch parkt und somit notorisch die Parkvorschriften missachtet, muss damit rechnen, seinen Führerschein abgeben zu müssen.

Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied gegen einen Fahrer, der innerhalb von zwei Jahren 27 Mal falsch geparkt hatte.

OVG Münster, Az. 16 B 2137/05

(csn-ab)

2006.01.25 - Keine Unfallversicherung bei Straftat
2006.02.04 - Lohnsteuerabzug