2006.01.25 - Keine Unfallversicherung bei Straftat

Wer beim Begehen einer Straftat zu Schaden kommt, ist nicht unfallversichert.

Geklagt hatte ein Mann, der beim Versuch, sein Haus in die Luft zu sprengen, verletzt worden ist. Daraufhin begehrte er von seiner Versicherung um Zahlung, die jedoch einer Zahlung nicht zustimmte.

Das Oberlandesgericht Hamm bewilligte dem Kläger keine Prozesskostenhilfe für seine Klage.

OLG Hamm, Az. 20 W 31/05

(csn-ab)

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