2006.02.04 - Lohnsteuerabzug
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied, dass die Lohnsteuer bei geringfügig Beschäftigten direkt abgezogen werden darf.
Seit April 2003 besteht Steuerpflicht.
Az: 5 AZR 628/04
(csn-ab)
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied, dass die Lohnsteuer bei geringfügig Beschäftigten direkt abgezogen werden darf.
Seit April 2003 besteht Steuerpflicht.
Az: 5 AZR 628/04
(csn-ab)