2006.02.04 - Lohnsteuerabzug

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied, dass die Lohnsteuer bei geringfügig Beschäftigten direkt abgezogen werden darf.

Seit April 2003 besteht Steuerpflicht.

Az: 5 AZR 628/04

(csn-ab)

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