2006.02.05 - Unterhaltsvorschuss zurückzahlen

Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat entschieden, dass eine Mutter nach erneuter Heirat den Unterhaltsvorschuss für ihr Kind, den sie vom Jugendamt nach der Wiederheirat weiterhin erhalten hat, wieder zurückzahlen muss.

Der Erhalt des Unterhaltsvorschusses war rechtswidrig. Die Mutter hätte die Wiederheirat anzeigen müssen. Nun muss sie die ungerechtfertigt erhaltenen Gelder in Höhe von 6.629 Euro zurückzahlen.

Az.: 5B 553/04 vom 01.02.2006

(csn-ab)

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