2006.04.27 - Renovierungsklausel gekippt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die oft verwendete Klausel in Mietverträgen zu Schönheitsreparaturen für unwirksam erklärt.
Nach dem Urteil müssen laut Schätzung des Deutschen Mieterbundes mehrere hunderttausend Mieter ihre Wohnung nicht renovieren und beim Auszug auch nicht dafür zahlen. Az: VIII ZR 178/05
Klauseln seien auch ohne Zusätze wie "spätestens" oder "mindestens alle 5 Jahre" als starre Fristen zu verstehen und daher unwirksam.
(csn-ab)
